Liebe Kunden,
 
wir werden die Reduzierung der Mehrwertsteuer ab Juli an Sie weitergeben. Allerdings werden wir aufgrund des Aufwands eine Sonderregelung nutzen und unsere Preisauszeichnung analog zu den Herstellerkatalogen unverändert lassen. Auf der Rechnung wird die neue Mehrwertsteuer berechnet.
 
Bei Werkstattaufträgen für Privatkunden richtet sich die Mehrwertsteuer nach der letzten geleisteten Arbeitsstunde.
Hier besteht laut Verordnung leider keine Wahlmöglichkeit – d. h. auch wenn die Rechnung erst im Juli erstellt wird, kann noch 19 Prozent MWST fällig sein.